
Die geplante Rückkehr des Knaack-Klubs nach Prenzlauer Berg stockt weiter. Die Verhandlungen über den Erbbaurechtsvertrag für den Neubau am Mauerpark ruhen.
Im Zentrum des Konflikts stehen fehlende Unterlagen zum Bauvorbescheid und unterschiedliche Auffassungen darüber, welche Voraussetzungen für den Vertragsabschluss erfüllt sein müssen.
Nach Angaben von Pankows Baustadtrat Cornelius Bechtler (Grüne), war der im Februar 2026 eingereichte Antrag auf Bauvorbescheid unvollständig. Da geforderte Unterlagen nicht nachgereicht worden seien, habe das Stadtentwicklungsamt das Verfahren beendet.
Insbesondere beim Lärmschutz habe der Vorhabenträger nicht ausreichend nachweisen können, dass das geplante Kulturhaus keine unzulässigen Auswirkungen auf die Umgebung haben werde.
Für die Prüfung spielen unter anderem Grundrisse, ein Erschließungs- und Mobilitätskonzept sowie Emissionsprognosen eine Rolle. Auch die geplante Dachterrasse und mögliche Menschenansammlungen vor dem Eingang betrachtet der Bezirk kritisch.
Bereits bei einer öffentlichen Veranstaltung im Juli 2025 hatten Anwohner zusätzliche nächtliche Lärmbelastungen befürchtet. Der Eingang soll deshalb auf der Nordseite entstehen, abgewandt von der Wohnbebauung.
Das geplante Gebäude an der Eberswalder Straße 44 soll rund 50 Meter lang und 20 Meter breit werden. Vorgesehen sind drei Geschosse, eine Höhe von 18 Metern und etwa 1.800 Quadratmeter Netto-Nutzfläche. Das Konzept umfasst einen Konzertsaal für bis zu 1.000 Gäste, eine Diskothek, einen kleineren Veranstaltungsraum für etwa 150 bis 200 Menschen sowie Proberäume, Studios, Restaurant, Café und Sommergarten.
Die Projektentwickler widersprechen der Darstellung des Bezirks. Udo Petter verweist darauf, dass das Bezirksamt bereits Anfang 2019 einen positiven Bauvorbescheid für ein Kulturhaus mit Konzertsaal, Diskothek und Art-Kino erteilt hatte.
Damals galt das Vorhaben grundsätzlich als nach § 34 Absatz 1 BauGB zulässig. Nach Darstellung Petters lief der Vorbescheid nach zwei Verlängerungen im Februar 2026 aus. Die nun geforderten Nachweise hält die Projektseite in diesem frühen Planungsstadium für nicht erforderlich.
Auch beim Erbbaurechtsvertrag gehen die Positionen auseinander. Die Projektentwickler vertreten die Auffassung, der Vertrag könne bereits geschlossen werden und bis zur Schaffung des Baurechts zunächst schwebend unwirksam bleiben.
Der Bezirk sieht hingegen einen positiven Bauvorbescheid als Voraussetzung für den Vertragsabschluss. Ein endgültiges Aus für das Vorhaben ist damit noch nicht besiegelt. Bechtler betont weiterhin die grundsätzliche Unterstützung des Bezirks für den Knaack-Standort.
Nach seiner Darstellung kann ein neuer vollständiger Antrag eingereicht werden. Die Projektentwickler geben an, bereits einen erneuten Antrag gestellt zu haben, um die festgefahrenen Gespräche wieder in Gang zu bringen.
Petter strebt weiterhin einen Abschluss des Erbbaurechtsvertrags bis Ende 2026 an. Anschließend sollen die Unterlagen für das weitere Genehmigungsverfahren folgen. Als möglichen Baustart nennt er Anfang 2028.
Ob dieser Zeitplan eingehalten werden kann, hängt davon ab, ob Bezirk und Projektentwickler ihre unterschiedlichen Auffassungen zu den erforderlichen Unterlagen und den Vertragsvoraussetzungen klären.
Quelle: Entwicklungsstadt
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